Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1           Vertragsgegenstand/Anmeldungen

1.1       Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der zeb.rolfes.schierenbeck.associates gmbh (nachfolgend „zeb“ genannt) und dem Käufer bzw. Besteller (nachfolgend „Kunde“ genannt) über (digitale) Schulungsleistungen wie Seminare, Workshops und Webinare (nachfolgend zusammen „Schulungen“ genannt). Die Schulungen werden in Kooperation zwischen der zeb.business.school der Steinbeis Hochschule, der Steinbeis+Akademie und zeb durchgeführt.

1.2       Anmeldungen sind verbindlich. Mit Zugang der Anmeldebestätigung beim Kunden gilt der Vertrag über die Schulungsteilnahme als abgeschlossen. Geht dem Kunden die Anmeldebestätigung nicht oder verzögert zu, so gilt der Vertrag als geschlossen, wenn zeb nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen die Ablehnung erklärt. Soweit Schulungstermine überbucht sind, wird der Kunde unverzüglich informiert und die Parteien werden sich auf einen Alternativtermin verständigen.

1.3       Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, so kann dieser seine Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss schriftlich oder elektronisch widerrufen. Etwa bereits erhaltenes Schulungsmaterial hat der Kunde auf eigene Kosten an zeb zurückzusenden.

 

2           Leistungsumfang und Durchführung

2.1       Inhalt, Umfang und Kosten der Schulung richten sich ausschließlich nach der allgemeinen Leistungsbeschreibung von zeb, auf die die Anmeldebestätigung referenziert, oder, im Fall von individuell vereinbarten Schulungen, nach der individuellen Vereinbarung.

2.2       Bei prüfungsrelevanten Schulungsmodulen besteht für den Kunden Anwesenheitspflicht (Präsenz/Remote). zeb ist nicht verpflichtet, zusätzliche oder alternative Schulungsleistungen anzubieten, wenn der Kunde eine angebotene Leistung nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Gründe der Nichtteilnahme nicht zu vertreten hat. Für nicht wahrgenommene Prüfungstermine aufgrund eines ärztlichen Attestes oder nicht bestandene Prüfungen bietet das zeb Nachholprüfungen an.

2.3       zeb ist berechtigt, Schulungen räumlich und/oder zeitlich zu verändern und gegebenenfalls kurzfristig abzusagen. Bei Absage der Schulung bietet zeb Ersatztermine an. Findet sich kein passender Termin, zahlt zeb bereits gezahlte Entgelte zurück. Ansprüche auf Schadensersatz kann der Kunde nur bei Verschulden von zeb und nur nach den Regelungen der Ziffer 6 (Haftung) geltend machen.

2.4       zeb verpflichtet sich, mit der Schulung qualifizierte Mitarbeiter zu betrauen und die nach der Vereinbarung geschuldeten Leistungen nach anerkanntem Stand der Wissenschaft und Praxis zu erbringen. zeb behält sich geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm ebenso wie einen Referentenwechsel aus wichtigem Grund vor. Dies kann der Kunde nicht zum Anlass für einen Vertragsrücktritt oder für eine Reduzierung der vertraglich vereinbarten Schulungsgebühren nehmen.

 

3           Zertifikate und Teilnahmebestätigung

3.1       Über die Teilnahme an der Schulung stellt zeb in der Regel eine Teilnahmebestätigung aus. Der Erhalt einer Teilnahmebestätigung ist nur möglich, wenn der Kunde die gesamte Schulung durchgehend besucht hat.

3.2       Für Schulungen, die eine Abschlussprüfung beinhalten, erhält der Kunde nach erfolgreicher Abschlussprüfung ein Zertifikat durch das zeb von der Steinbeis+Akademie.

3.3       Der Kunde wird zeb die benötigten Informationen für die Ausstellung der Bestätigung bzw. Abwicklung des Zertifikats in Zusammenarbeit mit der Steinbeis+Akademie (z.B. den ausgefüllten Bewerbungsbogen) zur Verfügung stellen.

 

4           Daten

4.1       Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden für Verwaltungszwecke in Kooperation der zeb.business.school der Steinbeis Hochschule, der Steinbeis+Akademie und zeb erhoben, elektronisch gespeichert, genutzt und verarbeitet. Eine Weitergabe von Daten an Dritte außerhalb der vorgenannten Institutionen erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Pflichten. Die personenbezogenen Daten werden an Lehr- und Betreuungskräfte weitergegeben. Sie werden im Übrigen für Zwecke der Statistik verwendet, jedoch nur in anonymisierter Form veröffentlicht, es sei denn, der Kunde gestattet die Nennung ausdrücklich. Der Kunde stimmt bis auf Widerruf zu, dass ihn die oben genannten Institutionen postalisch oder per E-Mail kontaktieren, bzw. ihm Informationen, Unterlagen zusenden können.

4.2       Die in den Schulungsvertrag eingebundenen Institutionen werden personenbezogene Daten des Kunden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, verarbeiten, speichern oder nutzen.

4.3       Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die bei der Vorbereitung und Ausführung der vertragsgegenständlichen Leistungen von der jeweils anderen Vertragspartei zugänglich gemachten oder sonst bekanntgewordenen wirtschaftlichen, technischen und sonstigen Daten, Informationen und Kenntnisse, ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der jeweils anderen Vertragspartei nicht über den Vertragszweck hinaus zu verwerten, zu speichern, zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen.

 

5           Preise

5.1       Die Schulungsgebühr umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Schulung, ggfls. anfallende Gebühren für die Abschlussprüfung/Zertifizierung sowie die zugehörigen Schulungsunterlagen.

5.2       Bei den angegebenen Gebühren handelt es sich um Netto-Angaben. Zuzüglich zum Nettopreis fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer an. Die Gebühren rechnet zeb rückwirkend zum Ende der Schulung ab. Die diesbezüglichen Rechnungen sind innerhalb von einer Woche ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

6           Haftung

6.1       zeb haftet nur, soweit der eingetretene Schaden

a)          durch eine von zeb zu vertretende mindestens fahrlässige Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht wurde und das schadensursächliche Verhalten geeignet war, das Erreichen des Vertragszwecks zu gefährden oder

b)         von zeb vorsätzlich verursacht wurde oder

c)          auf grobe Fahrlässigkeit aufseiten von zeb zurückzuführen ist.

6.2       Die Haftung ist auf denjenigen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung zeb bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Dies gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.

6.3       Für Schäden, die höchstens durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, gilt eine Haftungsobergrenze von 20.000,00 EUR.

6.4       Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer von zeb zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, bleibt von den vorstehenden Haftungsbegrenzungen unberührt.

6.5       Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Beauftragten von zeb.

 

7           Rechte an den Schulungsunterlagen

7.1       zeb räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen von Schulungen überlassenen (elektronischen) Schulungsunterlagen zu nutzen. Schulungsunterlagen oder Teile davon dürfen ohne die Einwilligung von zeb nicht vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht, sondern nur zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch genutzt werden.

7.2       Ohne die von zeb erteilte Zustimmung dürfen, mit Ausnahme der ausgestellten Zertifikate, Marken des zeb nicht genutzt werden.